Allgemeine Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab 01.08.2021 zwischen Mare Baltikum Reisen und dem Kunden abgeschlossenen Reiseverträge.

1. Abschluss des Reisevertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde Mare Baltikum Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reisekatalog und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung im Buchungsvorgang durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden zur Reise durch Mare Baltikum Reisen zustande. Mare Baltikum Reisen bestätigt dem Anmelder den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform) und übermittelt den Sicherungsschein. Durch die damit verbundene Insolvenzversicherung sind sämtliche Zahlungen des Kunden abgesichert.

(3) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Mare Baltikum Reisen vor, an das Mare Baltikum Reisen für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was auch durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

(4) Mare Baltikum Reisen weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Zahlung des Reisepreises

(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 7 (1) abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Mare Baltikum Reisen eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn ist mithin der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Mare Baltikum Reisen. Die Fälligkeiten der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung.

(2) Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist Mare Baltikum Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich an nachstehender Ziff. 5 (2) orientiert.

3. Leistungen

(1) Umfang und Art der von Mare Baltikum Reisen geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Mare Baltikum Reisen, die in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder in der maßgeblichen Sonderausschreibung enthalten ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

(2) Die im Prospekt enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Wenn Kategorien und Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Angaben in von Mare Baltikum Reisen nicht hergestellten Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten sind für Mare Baltikum Reisen nicht verbindlich.

4. Preis- und Vertragsänderungen

(1) Mare Baltikum Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Mare Baltikum Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Mare Baltikum Reisen zur Preissenkung nach Ziff. 4 (2) wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Da Ziff. 4 (1) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4 (1) unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Mare Baltikum Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Mare Baltikum Reisen zu erstatten. Mare Baltikum Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(3) Mare Baltikum Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 3 Stunden, angemessenen und erforderlichen Routenänderungen). Mare Baltikum Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

(4) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4 (1) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Mare Baltikum Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Mare Baltikum Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Mare Baltikum Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, 1.) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder 2.) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Mare Baltikum Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann Mare Baltikum Reisen dem Kunden wiederum die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Mare Baltikum Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, 1.) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder 2.) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(5) Mare Baltikum Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4 (4) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Mare Baltikum Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

(6) Nach dem Ablauf einer von Mare Baltikum Reisen nach Ziff. 4 (4) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(7) Tritt der Kunde nach Ziff. 4 (4) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Mare Baltikum Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail, zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Mare Baltikum Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen.Dazu hat Mare Baltikum Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Mare Baltikum Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bei Pauschalreisen (keine Schiffsreisen):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                            20 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn                  30 %
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn                  35 %
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn                    50 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt    90 %

Bei Schiffsreisen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                             25 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn                  40 %
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn                  60 %
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn                    80 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt    90 %

Der Kunde hat stets das Recht, Mare Baltikum Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

(3) Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisebeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen), so kann Mare Baltikum Reisen folgendes Umbuchungsentgelt erheben: 30,- Euro (pro Umbuchungsvorgang) bis zum 60. Tag vor Reisebeginn. Der Kunde kann Mare Baltikum Reisen nachweisen, dass im Zusammenhang mit der Umbuchung kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Umbuchungswünsche des Kunden nach Ablauf dieser hier genannten Frist, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Abs. 2 dieser Ziffer und bei gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Diese Regelung zu Umbuchungen gilt insgesamt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Mare Baltikum Reisen dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

(4) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Mare Baltikum Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Mare Baltikum Reisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber Mare Baltikum Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Mare Baltikum Reisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.

(5) Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.Mare Baltikum Reisen kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Mare Baltikum Reisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, ausschließlich von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch Mare Baltikum Reisen

(1) Mare Baltikum Reisen kann bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung diese beiden Angaben nochmals tätigt.

(2) Ferner kann Mare Baltikum Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

(3) Tritt Mare Baltikum Reisen vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

(4) Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Mare Baltikum Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann Mare Baltikum Reisen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält Mare Baltikum Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes etwaig ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Kündigungen können durch die Reiseleitung in Vertretung für Mare Baltikum Reisen ausgesprochen werden.

8. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

(1) Die vertragliche Haftung von Mare Baltikum Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

(2) Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

9. Obliegenheiten des Kunden und Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

(2) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer von Mare Baltikum Reisen anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern Mare Baltikum Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Mare Baltikum Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Mare Baltikum Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Mare Baltikum Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Mare Baltikum Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Mare Baltikum Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

(4) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, insbesondere, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, den Eintritt eines Schadens möglichst zu vermeiden und eventuell eingetretene Schäden gering zu halten.

(6) Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen.

10. Pass- und Visumserfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

(1) Mare Baltikum Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

(2) Mare Baltikum Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Kunde Mare Baltikum Reisen mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass Mare Baltikum Reisen gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen Mare Baltikum Reisen hat unter Verstoß gegen eigene Pflichten verschuldet nicht, unzureichend oder falsch informiert.

(4) Dem Kunden wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Liste der Fluggesellschaft mit einem Flugverbot in der EU, ist unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

12. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

(1) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Mare Baltikum Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Mare Baltikum Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern seine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse info(at)mare-baltikum-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Mare Baltikum Reisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

(2) Mit einer Nachricht an info(at)mare-baltikum-reisen.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Reisepreissicherung

Die Kundengeldabsicherung gem. § 651k BGB besteht über die Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland.

14. Hinweise Streitbeilegung, Schlussbestimmungen

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Mare Baltikum Reisen nimmt nicht an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil und ist gesetzlich nicht zur Teilnahme verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Mare Baltikum und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Mare Baltikum Reisen vereinbart.

Reiseveranstalter

Mare Baltikum Reisen, Christine Salten, Andres Vainumäe GbR
Innhabende: Christine Salten, Andres Vainumäe
Stresemannallee 90 • Eingang Herlingsburg
D - 22529 Hamburg

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE173990818
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Kontakt

Tel. +49 (0)40 - 46 00 56 93
Tel. +49 (0)40 - 49 41 11
Fax +49 (0)40 - 490 59 77
E-Mail: info@mare-baltikum-reisen.de

RV-Haftpflichtversicherung

ERGO Reiseversicherungs-AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Versicherungsvermittlung

Mare Baltikum Reisen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de

Stand: 14.12.2023